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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.10.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Vertragspartner für Bestellungen über Proof drucken unter https://proof-drucken.de ist:

Hirsch GmbH
Brückenfeldstraße 54
75015 Bretten
Deutschland
Geschäftsführer: Mario Hirsch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 240659

E-Mail: service@proof-drucken.de
Telefon: +49 7252 946080

Weitere Anbieterinformationen stehen im Impressum unter https://proof-drucken.de/impressum/.

(2) Diese AGB gelten für die Bestellung und Lieferung unserer individuell gefertigten Druckprodukte. Sämtliche angebotenen Druckprodukte werden anhand der übermittelten Kundendaten oder der im Bestellprozess vorgenommenen Personalisierung hergestellt. Maßgeblich ist die bei der Bestellung einbezogene AGB-Fassung.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken bestellt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Bei einer Bestellung im eigenen Namen wird die bestellende Person Vertragspartner. Bei einer Bestellung im Namen eines anderen muss die Vertretung erkennbar sein und eine entsprechende Vertretungsbefugnis bestehen. Eine abweichende Liefer- oder Rechnungsanschrift begründet für sich genommen keine zusätzliche Vertragspartnerschaft.

(5) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Shop ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Sie können Produkte auswählen, konfigurieren und vor dem Absenden Ihrer Bestellung sämtliche Angaben sowie den Gesamtpreis prüfen und Eingabefehler berichtigen. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Anschließend wird die Bestellung angelegt und die Zahlungsabwicklung über Mollie angeboten.

(3) Wir nehmen das Angebot an, indem wir nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordern. Als Annahme gilt insbesondere die Anzeige „Weiter zur Bezahlung“ für die angelegte Bestellung oder der Zugang unserer E-Mail „Bestellbestätigung“ mit der Aufforderung „Jetzt bezahlen“. Der Vertrag kommt mit der zuerst erfolgenden Annahme zustande. Ein bereits zuvor erfolgender Einzug des Bestellbetrags bewirkt den Vertragsschluss spätestens zu diesem Zeitpunkt. Wir bestätigen die Bestellung unverzüglich per E-Mail.

(4) Die Annahme muss innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme nach Absatz 3, erlischt das Angebot. Ein bereits geschlossener Vertrag bleibt von dieser Frist unberührt.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern die Vertragsdaten und übermitteln die Bestelldaten per E-Mail. Die jeweils aktuelle AGB-Fassung ist unter https://proof-drucken.de/agb/ abrufbar.

(6) Arbeitstage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage an unserem Sitz.

§ 3 Preise und zusätzliche Leistungen

(1) Die im Shop angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Versandkosten und der vollständige Bestellbetrag werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

(2) Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und Leistungen. Spätere Änderungen der Shoppreise wirken sich nicht auf bestehende Verträge aus.

(3) Zusätzliche Leistungen, beispielsweise Datenkorrekturen, weitere Probedrucke oder nachträgliche Auftragsänderungen, werden nur berechnet, wenn die Leistung und ihr Preis beziehungsweise ihre Berechnungsgrundlage zuvor mitgeteilt und ausdrücklich beauftragt wurden.

(4) Ein kostenlos bereitgestellter Willkommensgutschein kann nach den bei seiner Ausgabe mitgeteilten Bedingungen im Bestellprozess eingelöst werden.

§ 4 Zahlung und Eigentumsvorbehalt

(1) Zur Auswahl stehen die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten, zum Beispiel Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna Rechnung, SEPA-Lastschrift und Banküberweisung. Die für die jeweilige Bestellung verfügbaren Zahlungsarten werden spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs angezeigt.

Die Zahlungen werden über unseren Zahlungsdienstleister Mollie abgewickelt.

(2) Soweit für die gewählte Zahlungsart vor Abgabe der Bestellung kein anderer Zahlungstermin angegeben wird, ist der Gesamtbetrag mit Vertragsschluss fällig und vor Produktionsbeginn zu bezahlen. Bei angebotenen Zahlungsarten mit späterer Fälligkeit, insbesondere Kauf auf Rechnung, gelten die im Bestellablauf angegebenen Zahlungstermine; eine Zahlung vor Produktionsbeginn ist dann nicht erforderlich.

(3) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen bei Verbraucherbeteiligung fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Bei Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung betragen sie neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr.

(4) Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

(5) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des für sie vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.

§ 5 Druckdaten und Freigabe

(1) Bitte übermitteln Sie Ihre Druckdaten vollständig und in der gewünschten Fassung. Prüfen Sie insbesondere Texte, Bilder, Seitenreihenfolge, Farbprofile und die gewählten Produkteinstellungen.

(2) Die technischen Anforderungen an die Druckdaten werden vor der Bestellung in der Produktbeschreibung oder unter https://proof-drucken.de/faq/ bereitgestellt. Unsere enthaltene Datenprüfung umfasst: die im Bestellablauf beschriebene technische Prüfung der Druckdaten für die gewählte Proof-Spezifikation.

Eine Prüfung von Rechtschreibung, Inhalt, wissenschaftlicher Richtigkeit oder Rechten Dritter gehört nur dann zur vereinbarten Leistung, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.

(3) Erkennen wir Probleme bei der vereinbarten Prüfung oder sind Daten offensichtlich nicht verarbeitbar, informieren wir Sie und stimmen erforderliche Korrekturen mit Ihnen ab.

(4) Inhaltliche oder gestalterische Änderungen nehmen wir nur nach Zustimmung vor. Ist eine ausdrückliche Druckfreigabe vereinbart, beginnt die davon abhängige Produktion nach dieser Freigabe. Schweigen gilt nicht als Freigabe.

(5) Eine Freigabe bestimmt die zur Produktion vorgesehene Fassung. Sie entbindet uns nicht von vereinbarten Prüfungs- und Hinweispflichten oder von der Pflicht zur vertragsgemäßen Herstellung.

(6) Die Verantwortlichkeit für Fehler in bereitgestellten Daten richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Verantwortung für eigene Bearbeitungs- und Produktionsfehler bleibt bestehen.

(7) Eine eigene Sicherung der übermittelten Daten wird empfohlen. Unsere gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zum Schutz dieser Daten bleiben unberührt.

§ 6 Beschaffenheit, Farben und Stückzahlen

(1) Geschuldet ist die vereinbarte Beschaffenheit, insbesondere hinsichtlich Format, Material, Bindung, Veredelung, Druckausführung und Stückzahl. Gesetzliche Anforderungen an die Ware bleiben bestehen.

(2) Für die Farbverbindlichkeit eines Proofs sind die bei der Bestellung vereinbarte Referenzdruckbedingung sowie die zugesagten technischen Eigenschaften maßgeblich. Hierzu gehören, soweit vereinbart, Prüfstandard, Messverfahren, Toleranzen und Prüfprotokoll. Bildschirmdarstellungen sind für sich genommen keine verbindliche Farbreferenz. Ein Hinweis auf technisch mögliche Abweichungen schränkt die ausdrücklich vereinbarte Proofqualität und die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein.

(3) Wir liefern die bestellte Stückzahl. Eine allgemeine Berechtigung zu Minderlieferungen oder kostenpflichtigen Mehrlieferungen wird nicht vereinbart.

§ 7 Lieferung und Annahmeverzug

(1) Liefergebiet: Deutschland sowie, soweit im Bestellablauf angeboten, weitere Länder.

Die für die Bestellung angebotenen Lieferfristen einschließlich der Transportzeit werden im Bestellablauf angezeigt.

(2) Soweit eine Lieferfrist erst nach Eingang der Zahlung, vollständiger druckfähiger Daten oder einer erforderlichen Freigabe beginnt, wird dies vor der Bestellung angegeben. Solche Voraussetzungen gelten nur, soweit sie für den jeweiligen Auftrag erforderlich und vereinbart sind.

(3) Fehlen erforderliche Angaben oder Daten, informieren wir ohne schuldhaftes Zögern. Auswirkungen einer verspäteten Mitwirkung auf den Liefertermin werden mitgeteilt. Verzögerungen aus unserem Verantwortungsbereich werden nicht als fehlende Kundenmitwirkung behandelt.

(4) Können wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, informieren wir Sie über den Grund und die voraussichtliche Dauer. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

(5) Teillieferungen erfolgen nur, wenn sie zumutbar sind und den Zweck der Bestellung nicht beeinträchtigen.

(6) Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern tragen wir grundsätzlich das Versandrisiko bis zur Übergabe an den Kunden oder eine benannte empfangsberechtigte Person. Die gesetzliche Ausnahme bei einem vom Verbraucher selbst und unabhängig von unserem Angebot beauftragten Transporteur bleibt unberührt.

(7) Erkennbare Transportschäden sollten möglichst zeitnah gemeldet werden. Bei Verbrauchern führt eine unterbliebene sofortige Meldung nicht zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.

(8) Bei Annahmeverzug können wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz erforderlicher Mehraufwendungen für erfolglose Zustellversuche sowie notwendige Aufbewahrung und Erhaltung verlangen. Weitergehender Schadensersatz setzt die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Eine verspätete Zahlung allein führt nicht zum Übergang des Versandrisikos.

§ 8 Widerruf und Rückgabe

(1) Wir fertigen die bestellten Proofs individuell anhand Ihrer Druckdaten. Bei einer Bestellung als Verbraucher besteht für diese Waren gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil sie nach individueller Kundenauswahl hergestellt werden. Bei einer Bestellung als Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

(2) Dieser gesetzliche Ausschluss gilt unabhängig davon, ob mit der Herstellung bereits begonnen wurde. Ein zusätzliches vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht wird nicht eingeräumt, sofern wir es nicht ausdrücklich gesondert zusagen.

(3) Ihre gesetzlichen Mängelrechte nach § 10 sowie gegebenenfalls bestehende Kündigungsrechte nach § 9 bleiben unberührt.

(4) Rücksendungen wegen eines Mangels sind keine Widerrufsrücksendungen. Die gesetzlich von uns zu tragenden Kosten einer Mängelbearbeitung übernehmen wir.

§ 9 Auftragsänderungen und Kündigung

(1) Für Änderungen an Druckdaten, Ausstattung, Stückzahl oder Lieferangaben kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig.

(2) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Soweit § 648 BGB über § 650 Abs. 1 Satz 3 BGB auf den Auftrag anwendbar ist, kann der Vertrag bis zur Vollendung gekündigt werden.

(3) Bei einer solchen Kündigung können wir die vereinbarte Vergütung verlangen. Anzurechnen sind jedoch ersparte Aufwendungen sowie das, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen.

Für den noch nicht erbrachten Leistungsteil gilt die gesetzliche Vermutung nach § 648 Satz 3 BGB. Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines abweichenden Betrags möglich.

(4) Weitere gesetzliche Rechte zur Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.

§ 10 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln. Diese bestehen uneingeschränkt auch für individuell gefertigte Druckprodukte.

(2) Bei einem Mangel können Sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Nachbesserung (zum Beispiel Neubindung) und Ersatzlieferung (Neudruck) wählen. Wir haben das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung; Rücktritt und Minderung setzen nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine erfolglose Nacherfüllung voraus. Gesetzliche Rechte zur Verweigerung einer bestimmten Art der Nacherfüllung bleiben unberührt.

(3) Die erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung tragen wir im gesetzlichen Umfang, insbesondere notwendige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Verbraucher können einen Vorschuss für gesetzlich von uns zu tragende Aufwendungen verlangen.

(4) Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

(5) Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden nicht verkürzt. Bei neuen Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung. Gesetzliche Sonderregelungen, Verlängerungen, Hemmungen und Ablaufhemmungen bleiben unberührt.

Bei Verbrauchsgüterkäufen verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist bei Nacherfüllung durch Nachbesserung nach § 475e Abs. 5 BGB einmalig um zwölf Monate.

(6) Für Verbraucher bestehen keine zusätzlichen vertraglichen Untersuchungs- oder Rügefristen. Die gesetzliche Beweislastregelung nach § 477 BGB bleibt unberührt.

(7) Nur bei beiderseitigen Handelsgeschäften gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.

(8) Zusätzliche Garantien bestehen nur im Umfang einer ausdrücklichen Garantiezusage. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Unberührt bleibt außerdem die Haftung aus übernommenen Garantien in deren Umfang, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Soweit nicht bereits nach Absatz 1 unbeschränkt gehaftet wird, haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.

(4) Diese Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Gesetzliche Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche sowie Rechte auf Minderung, Rücktritt und Kündigung werden durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt. Zwingende datenschutzrechtliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 12 Rechte an übermittelten Inhalten

(1) Sie dürfen nur Inhalte bereitstellen, die wir im vereinbarten Umfang rechtmäßig verarbeiten dürfen. Dazu gehören erforderliche Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Berechtigungen hinsichtlich personenbezogener Daten.

(2) Sie räumen uns die für die Durchführung Ihres Auftrags erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, soweit Sie hierüber verfügen dürfen. Sie umfassen die notwendige Speicherung, technische Aufbereitung, Vervielfältigung und Lieferung der hergestellten Exemplare.

(3) Produktionsdienstleister erhalten Rechte nur im erforderlichen Umfang der Auftragsdurchführung. Eine eigenständige Nutzung für andere Zwecke ist davon nicht umfasst. Diese AGB erlauben insbesondere keine Nutzung der Kundeninhalte für Werbung, öffentliche Referenzen oder das Training von KI-Modellen.

(4) Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte können wir die betroffene Verarbeitung für die erforderliche Klärung aussetzen. Wir informieren unverzüglich und geben Gelegenheit zur Aufklärung. Weitergehende Rechte richten sich nach dem Gesetz.

(5) Wer schuldhaft gegen Absatz 1 verstößt, hat uns im Umfang seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit von dadurch verursachten berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen. Erfasst sind erforderliche und angemessene Rechtsverteidigungskosten. Ohne zu vertretende Pflichtverletzung besteht keine Freistellungspflicht; eigenes Mitverschulden von uns wird berücksichtigt.

(6) Wir informieren über entsprechende Ansprüche unverzüglich und ermöglichen eine Mitwirkung an der Klärung. Ohne Zustimmung erkennen wir keine Ansprüche zulasten des Kunden an und schließen keinen entsprechenden Vergleich, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unverändert.

§ 13 Datenschutz und Aufbewahrung

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern, Speicherfristen und Ihren Rechten finden Sie unter https://proof-drucken.de/datenschutz/.

(2) Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung, Tracking oder andere einwilligungsbedürftige Verarbeitungen.

(3) Druckdaten werden zur Auftragsdurchführung und für weitere rechtlich zulässige, erforderliche Zwecke nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Vertrauliche Inhalte unterliegen unseren gesetzlichen und vertraglichen Schutzpflichten.

(4) Eine Archivierung für spätere Nachbestellungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Abrechnungsunterlagen begründen nicht automatisch eine entsprechende Aufbewahrungsdauer für sämtliche Druckdateien.

§ 14 Verbraucherschlichtung

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Gesetzliche Informationspflichten nach dem Entstehen einer nicht beigelegten Streitigkeit bleiben unberührt.

§ 15 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit deren Anwendung gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart, soweit keine vorrangige gesetzliche Zuständigkeitsregelung entgegensteht. Für Verbraucher wird kein zusätzlicher oder ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(3) Die Folgen unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen richten sich nach § 306 BGB. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften; die gesetzliche Ausnahme bei unzumutbarer Härte bleibt unberührt.